Fernpendlerbeihilfe

Fernpendlerbeihilfe

Für Fernpendler und Fernpendlerinnen wird ab dem Pendeljahr 2009 ein 30%iger Zuschlag (= ÖKO-Bonus) zur Beihilfe gewährt. Dieser Zuschlag kann jedoch nur gewährt werden, wenn von dem/der  Ansuchenden im jeweiligen Pendeljahr eine Jahreskarte des OÖ Verkehrsverbundes erworben wurde.

Weitere Informationen sowie das jeweils geltende Formular sind bei Ihrem Gemeindeamt oder auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter der Adresse www.land-oberoesterreich.gv.at > Themen > Gesellschaft und Soziales > Förderungen > Fernpendlerinnen und Fernpendler zu finden.

16.02.2010